Selbstzahlende

Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Klienten und der Therapeutin. Alle weiteren Formalitäten entfallen. Der Stundensatz richtet sich bei mir nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung beträgt nach der GOP-Ziffer 870 unter Zugrundelegung eines 2,8-fachen Steigerungssatzes 122,40 €.

Allgemeine Fragen


Leider kann ich auf diese häufig und verständliche Frage keine konkrete Antwort geben, da die anfallenden Kosten sehr unterschiedlich ausfallen. Dies liegt unter anderem daran, dass die benötigten Therapiesitzungen nicht absehbar sind. Manchmal werden zur Zielerreichung einige wenige Sitzungen (z.B. 5-12) benötigt. Manchmal deutlich mehr (z.B. Mehr als 60). Manchmal gibt es Therapiepausen und „Rückfälle“ zu einem späteren Zeitpunkt. Zudem können weitere Leistungen hinzukommen z.B. für Diagnostik, Befundberichte, Biografische Anamnese, kurze Interaktionen.


 


Die selbst getragenen Kosten einer Psychotherapie sind nach § 33 EStG im Prinzip als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Gleichzeitig gibt es hierbei Einschränkungen:

Nachteile die dadurch entstehen sind, dass die Inanspruchnahme der Psychotherapie dann nicht mehr diskret ist. 

Sprechen Sie am besten mit einem Steuerberater über dieses Thema.


 


  • Schneller Zugang zur Therapie und Unabhängigkeit:
    Durch das Selbstzahlen haben Sie die Möglichkeit in der aktuellen Knappheit von Therapieplätzen ohne Wartezeit und bürokratischen Aufwand (der bei der Beantragung eines Kostenerstattung anfällt) therapeutische Unterstützung zu erhalten.

  • Freie Therapeutenwahl:
    Patienten haben die Freiheit, den Therapeuten ihrer Wahl zu wählen, unabhängig von dessen Kassenzulassung. Dies ermöglicht eine bessere Passung zwischen Therapeut und Patient.

  • Keine Diagnosen und Rechnung an die Krankenkassen:
    Da keine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt, muss keine Diagnose an diese übermittelt werden. Die Psychotherapie bleibt völlig anonym. Dies schützt die Privatsphäre und verhindert potenzielle Nachteile bei zukünftigen Versicherungsanträgen oder bei der Verbeamtung.

  • Keine Sperrfrist: üblicherweise gibt es nach dem Aufbrauchen des Sitzungskontingentes (meist 80 Sitzungen in der Verhaltenstherapie) eine 2 Jährige Sperrfrist für Psychotherapie. In Ausnahmefällen kann eine Weiterführung unter bestimmten Bedingungen  stattfinden. Diese ist aber nicht gesichert und führt oft zu einer nervlichen Belastung.
  • Flexibilität bei den Therapieformen:
    Patienten können Therapien wählen, die von Krankenkassen möglicherweise nicht erstattet werden, wie alternative oder innovative Therapieformen.

  • Individuelle Sitzungsanzahl und -frequenz:
    Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen können flexibler gestaltet werden, ohne sich an das von der Krankenkasse vorgegebene Kontingent halten zu müssen.

  • Potentiell höhere Motivation:
    Die finanzielle Eigenverantwortung kann die Motivation und das Engagement für die Therapie erhöhen, da Patienten eine direkte Investition in ihre eigene Gesundheit tätigen.

  • Kontinuität:
    Sie können je nach individuellem Bedarf jederzeit und kurzfristig wieder kommen.

Die Sätze in der GOP wurden seit beinahe 25 Jahre nicht mehr erhöht und sind damit entsprechend der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Inflation der vergangenen Jahre nicht mehr angemessen. Aufgrund dessen haben immer mehr Privatpraxen schrittweise den Faktor erhöht. Mittlerweile gibt es kein einheitliches Honorar mehr für Selbstzahlung und eine große Bandbreite an Steigerungssätzen in den verschiedenen Praxen. Diese reicht von dem 2,3-fachen Satz (100,55 €) über einen „mittleren“ Steigerungssatz um etwa 3,0 (131,15 €) bis hinauf zu einem Steigerungssatz von 3,5 (153,00 €) und darüber hinaus.  Oft lassen sich auf Internetseiten pauschale Verweis auf die GOP finden. Wenn Sie über eine Selbstzahlung nachdenken, fragen Sie möglichst beim Erstgespräch nach dem konkreten Honorar.