Privatversicherte

Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen in Abhängigkeit von ihrer Vertragsdauer und Ihrem gewähltem Versicherungsvertrag. Erkundigen Sie sich daher bitte vor Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse darüber, welche Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und ob ein Antrag auf Kostenübernahme/Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung notwendig ist. Falls ja, bringen Sie diesen zum Erstgespräch mit.

Folgende Checkliste können Sie für das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse gerne nutzen:

Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsame Abrechnungsempfehlung für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vom 01.07.2024.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner persönlichen Honorarleistungen.